Gesundheitsrecht
Durch die ständigen Kürzungen im Gesundheitswesen sind Ärzte immer mehr darauf angewiesen, sich mit der Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis auseinanderzusetzen. Die Gesetzgebung hat inzwischen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit Ärzte sich in verschiedenen Kooperationsformen zusammenschließen können. B-R berät Ärzte aller Fachrichtungen bei der Suche nach der richtigen Kooperationsform und der Gestaltung des dazu notwendigen Vertrages. Außerdem begleitet B-R ihre Mandanten bei Praxisgründungen und –übertragungen.
Die Gestaltung von Wahlleistungsverträgen bedarf einer besonderen Sorgfalt, da schon Kleinigkeiten zur Unwirksamkeit dieser Verträge und damit zum Wegfall des privatärztlichen Honorars führen. B-R beträt ihre Mandanten bei der Konzeption ihrer Wahlleistungsverträge und hält sie über die neuen Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden.
B-R verfügt über Spezialkenntnisse im ärztlichen Gebührenrecht und ist daher in der Lage, die Gebührenrechnungen ihrer Mandanten rechtssicher zu optimieren und gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen.